Gesetzlich gefordert: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen

Jeder Arbeitgeber ist - laut Arbeitsschutzgesetz von 1996 - für Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Er hat Vorsorge gegen Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu treffen. Um diese Auflagen zu erfüllen, müssen Sie als Geschäftsinhaber, Unternehmer, Bau- und Projektleiter handeln. Sie sind verpflichtet, Gefährdungen durch einen Sicherheitsbeauftragten oder Sachverständigen für Arbeitsschutz ermitteln und beurteilen zu lassen; völlig unabhängig von der Anzahl Ihrer Beschäftigten. EMP-Sachverständige helfen Ihnen mit fachmännischen Gutachten, die gesetzlichen und versicherungsbedingten Auflagen zu erfüllen. Wir beraten und unterstützen Sie mit viel Erfahrung und großer Sorgfalt.

 

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EMP-Leistungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz


• Erstellung von Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz-Gutachten

• Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation

• Hilfe bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen (Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen)

• Regelmäßige Betriebsbegehungen

• Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen

• Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen

• Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement

• Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen

• Teilnahme an Arbeits-Schutz-Ausschusssitzungen (ASA)

• Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen

Was sagt das Arbeitsschutzgesetz ArbSchG

Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Der Arbeitgeber hat für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen. Dies kann besonders wirksam durch eine nachhaltige Einbindung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens erreicht werden. Außerdem unterweist der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und trifft Vorkehrungen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche und -situationen. Bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen gibt das Arbeitsschutzgesetz den Unternehmen Gestaltungsspielräume, um den unterschiedlichen Gegebenheiten jedes Betriebes gerecht werden zu können. Das Arbeitsschutzgesetz wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert, die z.B. Maßnahmen für eine sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung, einen sicheren Arbeitsmitteleinsatz, für Lärmschutz, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, zur Lastenhandhabung oder für den Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen enthalten. Die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen, die auf dem Markt bereitgestellt werden, ist Gegenstand des Produktsicherheitsgesetzes.