Gesetzlich gefordert: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen

Jeder Arbeitgeber ist - laut Arbeitsschutzgesetz von 1996 - für Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Er hat Vorsorge gegen Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu treffen. Um diese Auflagen zu erfüllen, müssen Sie als Geschäftsinhaber, Unternehmer, Bau- und Projektleiter handeln. Sie sind verpflichtet, Gefährdungen durch einen Sicherheitsbeauftragten oder Sachverständigen ermitteln und beurteilen zu lassen; völlig unabhängig von der Anzahl Ihrer Beschäftigten.

EMP-Sachverständige helfen Ihnen, die gesetzlichen und versicherungsbedingten Auflagen zu erfüllen. Wir beraten und unterstützen Sie mit viel Erfahrung und großer Sorgfalt.

Warum eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit so wichtig ist

Eine externe Betreuung durch unsere Sachverständigen helfen Ihnen bei der Aufklärung - im Falle eines Arbeitsunfalls - und schützen Sie vor Mithaftung und Regress. EMP-Sachverständige verfügen über kompetente und erfahrene Mitarbeiter, die Sie beraten und die auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens eingehen. Wir führen die geforderte Gefährdungsbeurteilung durch und erstellen daraufhin ein Arbeitsschutz-Gutachten. Das Gutachten kann Sicherheitslücken in Unternehmen aufdecken und den Schutz für die Mitarbeiter verbessern. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die zu treffenden Maßnahmen zum Arbeitsschutz werden dokumentiert.

Allerdings: EMP-Sachverständige geben nur Empfehlungen ab. Die Verantwortung für die Umsetzung der Ergebnisse verbleibt jedoch immer beim Arbeitgeber.

Wir beraten Sie gerne!

0800 512 3338

EMP-Leistungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz


• Erstellung von Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz-Gutachten

• Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation

• Hilfe bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen (Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen)

• Regelmäßige Betriebsbegehungen

• Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen

• Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen

• Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement

• Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen

• Teilnahme an Arbeits-Schutz-Ausschusssitzungen (ASA)

• Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen