Schadstoffkataster nach VDI 6202
Wissen, was im Gebäude steckt — bevor die erste Wand fällt.
Seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung tragen ausführende Betriebe das Erkundungsrisiko, und Bauherren müssen liefern, was sie über die Bausubstanz wissen. Wir erfassen Asbest, KMF, PAK, PCB und Schwermetalle bauteilgenau und dokumentieren sie so, dass Sie ausschreiben und rückbauen können, ohne böse Überraschungen einzukalkulieren.
✓Bundesweit im Einsatz — Begehung in der Regel innerhalb von zehn Werktagen
✓Analytik in akkreditierten Laboren — belastbar gegenüber Behörden und im Streitfall
✓Ausschreibungsfähige Unterlagen mit Mengenabschätzung und Entsorgungswegen
✓Verbindliches Angebot nach kurzer Objektklärung — meist innerhalb eines Werktag
„*“ zeigt erforderliche Felder an
→Bundesweit tätig, Begehung vor Ort
→Analytik in akkreditierten Laboren
→Unabhängige Sachverständige
→Angebot vor jeder Beauftragung
Rechtslage seit 20. Dezember 2025
Die Erkundungspflicht liegt jetzt beim ausführenden Betrieb
Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung hat sich die Verantwortung verschoben. Wer an einem Gebäude arbeitet, das vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurde, muss vorher klären, ob asbesthaltige Materialien betroffen sind — und haftet, wenn er es nicht tut. Ein Schadstoffkataster ist der Nachweis, der beide Seiten absichert.
Für Bauherren
Für ausführende Betriebe
Für Eigentümer und Verwalter
Schadstoffkataster nach VDI 6202
Drei Anlässe, bei denen
es nicht ohne geht
In allen drei Fällen ist die Frage nicht, ob Schadstoffe auftauchen, sondern wann — und ob Sie zu diesem Zeitpunkt noch handlungsfähig sind.
Anlass 01
Abbruch und Rückbau
Risiko ohne Kataster: Baustopp, Nachtragsforderungen, Entsorgung zu Sonderabfallpreisen statt getrennt nach Fraktionen.
Anlass 02
Sanierung und Umbau
Risiko ohne Kataster: Haftung bei Faserfreisetzung, Arbeitsverweigerung des Betriebs, nachträgliche Dekontamination bewohnter Räume.
Anlass 03
Kauf und Due Diligence
Risiko ohne Kataster: Nicht kalkulierte Sanierungskosten nach Besitzübergang, Streit über arglistiges Verschweigen.
Leistungsumfang
Was in Ihrem Kataster steht
Wir erfassen nicht nur, ob ein Schadstoff vorhanden ist, sondern wo genau, in welcher Menge und was mit dem Material am Ende geschieht. Genau das unterscheidet ein Kataster von einer Stichprobe.
Abbruch und Rückbau
- AsbestFest und schwach gebunden — Platten, Kleber, Spachtel, Putze, Dichtungen
- KMFKünstliche Mineralfasern in Dämmungen bis Baujahr 1996
- PAKTeerhaltige Kleber, Parkettkleber, Bitumenbahnen, Estriche
- PCBFugendichtmassen, Anstriche, Kondensatoren, Deckenplatten
- PCP und LindanHolzschutzmittel in Dachstühlen und Innenausbau
- SchwermetalleBlei in Rohren und Anstrichen, Cadmium, Quecksilber
- SchimmelAuf Wunsch mit Raumluft- und Materialprobe
Bestandteile des Dokuments
- BauteilkatasterJeder Fund raum- und bauteilgenau verortet, mit Fotodokumentation
- AnalysenberichteLaborbefunde akkreditierter Institute im Original
- MengenabschätzungMassen je Schadstoff und Bauteil als Kalkulationsgrundlage
- GefährdungseinstufungBewertung nach Risikobereich und Dringlichkeit
- EntsorgungswegeZuordnung nach Abfallschlüssel, getrennt nach Fraktionen
- HandlungsempfehlungWas sofort muss, was bei Rückbau reicht, was bleiben kann
- AusschreibungstextAuf Wunsch als Leistungsverzeichnis für die Vergabe
Leistungsumfang
Vom Anruf zum fertigen Kataster
Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung hat sich die Verantwortung verschoben. Wer an einem Gebäude arbeitet, das vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurde, muss vorher klären, ob asbesthaltige Materialien betroffen sind — und haftet, wenn er es nicht tut. Ein Schadstoffkataster ist der Nachweis, der beide Seiten absichert.
Schritt 1
Objektklärung
Schritt 2
Begehung und Probenahme
Schritt 3
Laboranalytik
Schritt 4
Kataster und Besprechung
Leistungsumfang
Wer beprobt, entscheidet über Ihre Kosten — lange bevor das Labor antwortet
Das Ergebnis: weniger Analysen bei besserer Abdeckung. Und wenn die Befunde da sind, sprechen Sie mit demselben Sachverständigen über die Konsequenzen — nicht mit einer Serviceabteilung, die den Bericht weiterreicht.
Klarer Umfang
Sie wissen vor der Beauftragung, welche Bauteile untersucht werden und warum
Ein Ansprechpartner
Leistungsstufen
Welcher Umfang zu
Ihrem Objekt passt
Der notwendige Untersuchungsumfang hängt vom Anlass ab, nicht von der Gebäudegröße allein. Diese vier Stufen decken die üblichen Fälle ab — welche für Sie sinnvoll ist, klären wir im Vorgespräch, bevor ein Angebot entsteht.
Orientierende Begehung
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Gezielte Sichtung aller Verdachtsbauteile
- Ausgewählte Materialproben mit Laboranalyse
- Kurzbericht mit Ampelbewertung
- Klärt, ob und in welchem Umfang ein Vollkataster nötig ist
Kataster Wohngebäude
- Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Vollständige Bauteilerfassung
- Alle relevanten Schadstoffgruppen
- Mengenabschätzung und Entsorgungswege
- Kataster nach VDI 6202
Kataster Vollumfang
- Gewerbe-, Industrie- und Sonderbauten
- Sanierungs- und Entsorgungskonzept
- Ausschreibungsfähiges Leistungsverzeichnis
- Begleitung der Sanierung auf Wunsch
- Freimessung nach Abschluss der Arbeiten
Portfolio-Kataster
- Mehrere Objekte in einheitlicher Struktur
- Priorisierung nach Baujahr und Nutzung
- Jährliche Fortschreibung
- Fester Ansprechpartner
- Rahmenvertrag möglich
Häufige Fragen
Was Bauherren und Betriebe
uns am häufigsten fragen
Sagen Sie uns das Baujahr —
den Rest klären wir am Telefon
Ein kurzes Gespräch genügt meist, um einzuschätzen, welcher Untersuchungsumfang für Ihr Objekt sinnvoll ist und was er kostet. Die Erstberatung ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts.
